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Antrag vom 22.02.2012:

Dringlichkeitsantrag zur Behandlung im HuFA am 28.2.2012 und in der StVV am 8.3.2012

Offenlegung von Dokumenten und
Informationen zum Opel-Altwerk

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass sämtliche bei der Stadt Rüsselsheim vorliegenden, für die Neunutzung des Opel-Altwerks relevanten Dokumente und Informationen öffentlich gemacht werden. Dazu gehören u.a.

a) die von Büro für Industriearchäologie und planinghaus architekten 2006 erstellte „Opel Rüsselsheim Denkmalkonzeption (Nutzungsvarianten für das alte Opel-
Werksgelände)“ mit sämtlichen Detailplanungen zur Neunutzung sowie etwaig vorliegende weitere Planungen, Überlegungen, Dokumente zur Neunutzung (zum Beispiel durch 2007 nicht ausgewählte konkurrierende Investoren).

b) sämtliche Informationen und Dokumente zur Belastung/Verseuchung des Bodens und von Gebäudeteilen durch die fast ein Jahrhundert dauernde industrielle Nutzung.
Dazu zählen unter anderem die in Abschnitt 1.2.6 Boden/Altlasten der Begründung zum Bebauungsplan 144 (Anlage 5 zu DS 318/06-11) genannten Gutachten.

c) alle von Magistrat und Stadtverwaltung getroffenen Vereinbarungen und Absprachen mit Regierungspräsidium, Projektentwicklern, Investoren, Kreditgebern, jetzigen und ehemaligen Besitzern von Opel-Altwerk-Teilen

d) alle Magistrat oder Stadtverwaltung vorliegenden bzw. bekannten Verträge, Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den in c) genannten Beteiligten.


Begründung:

Eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Fraktionen soll gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Gestaltung der Bereiche A und B bei der Neunutzung im Opel-Altwerk beraten. Und sie soll dann darüber und über etwaige
Abbruchmaßnahmen Einigkeit mit den Planern und Investoren eines Einkaufszentrums erzielen. Und die gesamte Stadtverordnetenversammlung soll anschließend über die Ergebnisse entscheiden.

Angesichts dieser Beschlusslage und angesichts der immensen Bedeutung für die zukünftige Stadtentwicklung, die die Entscheidung über die Art der Nutzung der Gebäude und des Geländes im Opel-Altwerk hat, ist eine Offenlegung der im Antrag bezeichneten Dokumente und Informationen zwingend notwendig. Ohne Offenlegung aller Informationen bliebe die von Magistrat und Oberbürgermeister versprochene Beteiligung von Bevölkerung und Stadtverordnetenversammlung eine Farce.

 

 

   
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