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               Antrag vom 22.02.2012: 
              Dringlichkeitsantrag zur Behandlung im HuFA am 28.2.2012  und in der StVV am 8.3.2012 
              Offenlegung von Dokumenten und  
                Informationen zum  Opel-Altwerk 
              Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass sämtliche  bei der Stadt 
                Rüsselsheim vorliegenden, für die Neunutzung des  Opel-Altwerks relevanten 
                Dokumente und Informationen öffentlich gemacht werden. Dazu  gehören u.a. 
                              a) die von Büro für Industriearchäologie und  planinghaus architekten 2006 erstellte „Opel Rüsselsheim Denkmalkonzeption (Nutzungsvarianten für  das alte Opel- 
                Werksgelände)“ mit sämtlichen Detailplanungen zur Neunutzung  sowie etwaig vorliegende weitere Planungen, Überlegungen, Dokumente zur  Neunutzung (zum Beispiel durch 2007 nicht ausgewählte konkurrierende  Investoren). 
              b) sämtliche Informationen und Dokumente zur  Belastung/Verseuchung des Bodens und von Gebäudeteilen durch die fast ein Jahrhundert  dauernde industrielle Nutzung. 
                Dazu zählen unter anderem die in Abschnitt 1.2.6  Boden/Altlasten der Begründung zum Bebauungsplan 144 (Anlage 5 zu DS 318/06-11) genannten  Gutachten. 
                              c) alle von Magistrat und Stadtverwaltung getroffenen  Vereinbarungen und Absprachen mit Regierungspräsidium, Projektentwicklern,  Investoren, Kreditgebern, jetzigen und ehemaligen Besitzern von Opel-Altwerk-Teilen 
              d) alle Magistrat oder Stadtverwaltung vorliegenden  bzw. bekannten Verträge, 
                Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den in c) genannten  Beteiligten. 
                               
                Begründung: 
               Eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Fraktionen soll gemäß  Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Gestaltung der Bereiche  A und B bei der Neunutzung im Opel-Altwerk beraten. Und sie soll dann  darüber und über etwaige 
                Abbruchmaßnahmen Einigkeit mit den Planern und Investoren  eines Einkaufszentrums erzielen. Und die gesamte  Stadtverordnetenversammlung soll anschließend über die Ergebnisse entscheiden. 
              Angesichts dieser Beschlusslage und angesichts der immensen  Bedeutung für die zukünftige Stadtentwicklung, die die Entscheidung über die  Art der Nutzung der Gebäude und des Geländes im Opel-Altwerk hat, ist eine  Offenlegung der im Antrag bezeichneten Dokumente und Informationen zwingend notwendig.  Ohne Offenlegung aller Informationen bliebe die von Magistrat und  Oberbürgermeister versprochene Beteiligung von Bevölkerung und Stadtverordnetenversammlung  eine Farce. 
                
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